Unsere Dienstleistungen richten sich an natürliche Personen im Sinne von Privatpersonen oder Unternehmen bzw. an Firmen und/oder juristische Personen (GmbH, AGs usw.).
Wir versetzen unsere Kunden wieder Aktiv in die Lage „der Selbsthilfe“:
Durch umfangreiche Informationen zum Thema Insolvenz und Überschuldung sowie der Zugriff auf Datenbanken und Foren, sind Sie in der Lage, sich einen Überblick über Möglichkeiten und Strategien zur Schuldenregulierung und -bereinigung zu verschaffen.
Kosten für die Beratung und die Anwälte :
Die erste halbe Stunde ist kostenfrei. Wird das Gespräch weitergeführt ensteht eine volle Gebühr von“ 190,00 Euro zzgl. UST. für den Berater. Die Anwaltliche Gebühr liegt bei 250,00 Euro zzgl. UST. Alle gebühren werden beim Ersttermin sofort abgerechnet.
Angeboten werden dafür folgende Dienstleistungen:
(**) Die Präsentation ist keine Rechtsberatung. Rechtsfragen werden durch einen Anwalt Ihrer Wahl geklärt. Hierfür entstehen zusätzliche Kosten, die der Anwalt gesondert berechnet
(***) Rechtsberatung erfolgt ausschließlich durch einen Anwalt
Unser Einsatz für Sie :