Zwangsversteigerung / Umfinanzierung
Sie glauben, noch viel "Zeit" zu haben?
Ein folgenschwerer Irrtum!
Schon hier machen viele Schuldner den ersten Fehler und sprechen nicht offen mit den Gläubigern. Dies kann dazu führen, dass der Eigentümer den Eindruck hat, er steht an der Wand (oder sich zumindest so fühlt) und ebenfalls die Kommunikation einstellt.
Damit scheint dann die Einbahnstraße zur Zwangsversteigerung erreicht zu sein. Doch eigentlich ist in der Regel keine der Parteien am Ende an einer Zwangsversteigerung interessiert, da in allen Fällen der Erlös den geschuldeten Betrag unterschreitet und der Gläubiger (meistens die Bank) auf der Restforderung sitzen bleibt. Der Eigentümer hat danach die Möglichkeit sich in 8 Monaten per Gesetz wieder zu entschulden und von diesem ist dann nichts mehr zu holen.
Was also tun?
Unsere Kanzlei hat sich in dieser Situation auf zwei Richtungen spezialisiert. Erstens, die Meditation und Zweitens, sich auf die Umfinanzierung mit unseren Partnern, wie Banken und Investoren, zu stützen, um sowohl die Eigentümer, als auch die Gläubiger damit an die Wiederaufnahme der Kommunikation heran zu führen und dabei zu begleiten.
Wir (aber auch unsere Kooperationspartner) legen dabei größten Wert auf eine umfangreiche Beratung und stellen damit die Weichen für ein gütliches Ende des Weges, der ansonsten in der Zwangsversteigerung verlaufen wäre.
