Pfändungstabellen
Pfändungshöchstgrenzen (D) nach § 850 ZPO
Pfändungstabellen zum Downloaden:
Berechnung Ihres Freibetrages:
Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als
| 985,00 Euro | monatlich, |
| 226,72 Euro | wöchentlich oder |
